Wichtige Hinweise
BuchtippMobilfunk,
Gesundheit und die Politik
Martin Runge, Frank Sommer, Gerd Oberfeld (Hrsg.)
Grenzwerte
Kompetenzinitiative gibt Grenzwertbroschüre heraus
„Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen – aber aufrechterhalten werden. Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals.“
Mit Beiträgen von Franz Adlkofer, Karl Hecht, Lebrecht von Klitzing, Klaus Kniep, Wilhelm Mosgoeller, Karl Richter, Hans-Christoph Scheiner, Ulrich Warnke., 2009
Umfang 60 Seiten, Preis 6,00 Euro zzgl.Versandkosten
bestellung@der-mast-muss-weg.de
Post: Verein zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog e.V.
Bismarckstraße 63, 70197 Stuttgart
Endlich: der Betrug mit den Grenzwerten wird von Wissenschaftlern aufgedeckt.
Das ist das Fazit der neuen Broschüre: Die geltenden Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung schützen nicht die Menschen, sondern die Mobilfunk Industrie.
Die bestehenden Grenzwerte haben mit dem biologischen System des Menschen nichts zu tun, denn sie leugnen, dass die größten Gefahren für Mensch und Natur nicht von thermischen, sondern von athermischen Wirkungen ausgehen.
Die athermischen Effekte greifen direkt in die informationsverarbeitenden Prozesse des Gehirns und der Zellen ein.
Grenzwerte, die diese Erkenntnisse ignorieren, schützen nicht, sondern gefährden und schädigen Bevölkerung und Umwelt.
Die Schrift sieht unabhängige Wissenschaftler und kritischer Demokraten gefordert, diese Gefahr nicht länger hinzunehmen.
Diese Broschüre ist auch für Laien von der ersten bis zur letzten Seite spannend und verständlich geschrieben. Für alle Bürgerinitiativen wird sie eine Hilfe in der Auseinandersetzung mit den Betonargumenten der Behörden sein.
Irgendwo ist Absurdistan
Zur Ausgangslage: der deutsche Grenzwert zur maximal zulässigen Strahlenbelastung liegt bei 10.000.000 Mikrowatt/m2 (UMTS).
Die Messungen um „unseren“ Masten ergaben zwischen 50.000 und 582.000 Mikrowatt/m2, behördlich verharmlosend ausgedrückt: zwischen 0,5% und 5,5 % des Grenzwertes.
In der Kurzzusammenfassung der neuen Salzburger GSM Studie.pdf>> heißt es:
"Fazit: Der "alte" "Salzburger Vorsorgewert" von 1000 Mikrowatt/m2 (= 1 mW/m2) aus dem Jahr 1998 erscheint absolut gerechtfertigt; er liegt eher zu hoch als zu niedrig, denn Veränderungen sind schon bei etwa 500 Mikrowatt/m2 erkennbar. Auch die Absenkung im Jahr 2002 erscheint damit auch auf Basis der vorliegenden Ergebnisse nachvollziehbar. Mehrere Publikationen in internationalen peer-reviewed Medizin-Journalen sind in Vorbereitung."
D.h. eine Senkung des Grenzwertes auf 0,005 % des deutschen Grenzwertes wird gefordert. Entweder sind die österreichischen Forscher „Angsthasen“ oder die deutschen Maximal-Grenzwertverteidiger „Barbaren“. Wer liegt hier absurd daneben? Wir fordern die deutschen Gesundheitsbehörden auf, umgehend zu dieser Studie Stellung zu nehmen. Unsere Bürgerinitiative wird in den nächsten Wochen dazu eine Anfrage an die Stadt Stuttgart und das Gesundheitsamt richten.
Internet - Publikation der Kompetenzinitiative e.V.
Der Wert der Grenzwerte für Handystrahlungen
Prof. Dr. med. Karl Hecht
Internetpublikation der Kompetenzinitiative e. V.
Februar 2009
Download kostenlos:
Der Wert der Grenzwerte für Handystrahlungen.pdf >>
Prof. Dr. med. Karl Hecht ist Zeitzeuge der Diskussion um die Grenzwerte seit den 50er Jahren. Der emeritierte Neurophysiologe der Charité der Berliner Humboldt-Universität ist vor allem für seine Auswertung zahlreicher russischer Studien zur Langzeitwirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder bekannt.
Er hat eine umfangreiche Untersuchung vorgelegt, die jahrzehntelange Forschungen zur Grenzwertfrage zusammenfasst. Sie beweist: die Grenzwerte haben mit der Biologie des Menschen nichts zu tun, sie sind ein Betrug im Interesse der Industrie.
Anfrage zu den Grenzwerten und der Strahlenbelastung an den Oberbürgermeister Dr. W. Schuster
Wir stellen fest: viele Politiker
verschanzen sich hinter den Grenzwerten
>>, beruhigen ihr Gewissen, kennen
aber Inhalt und Funktion dieser Grenzwerte nicht.
Deshalb nahm die Bürgerinitiative
am 26.07.2007
im Brief.pdf >> an den Oberbürgermeister
Dr. Schuster ausführlich zu den Grenzwerten Stellung:
„Wir
möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der 26.BISchV (in der die
Grenzwerte festgelegt sind, und die auf den ICNIRP - Richtlinien beruht)
ausdrücklich Langzeitauswirkungen der Strahlenbelastung nicht berücksichtigt
sind.
Die ICNIRP-Richtlinien.pdf
>> selbst sagen aus, dass der
Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen
Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ (S.48)
schützt.
Alle Fachleute sind sich einig, dass von dem Masten keine
Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen vor etwas, was
letztlich gar keine Gefährdung darstellt.
Das wäre so, als
würde man die Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung mit dem
Thermometer statt mit dem Geigerzähler messen.
Die Gefahr geht von
der biologischen, nicht - thermischen Wirkung der Strahlung aus, v.a.
den Langzeitwirkungen.
In den ICNIRP - Richtlinien wird diese eigentliche
Gesundheitsgefährdung durch die Strahlung beschrieben :....
Die
Bundesregierung bestätigte in der Antwort vom 4. Januar 2002 auf
eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache
14/7958.pdf >>) ausdrücklich, dass die Mobilfunk - Grenzwerte
keine Vorsorgekomponente enthalten.“ (Auszug)

Neue offizielle Salzburger Studie fordert die Senkung des Grenzwertes auf unter 500 Mikrowatt/m2
Diese Neueste Studie des Landes Salzburg.pdf >>, durchgeführt vom
"Forschungsinstitut für
Grund-und Grenzfragen der Medizin und Biotechnologie" >> als Forschungsprojekt
der Salzburger Landeskliniken, bestätigt alle Befürchtungen:
Mobilfunkanlagen gefährden die Gesundheit weit unter den Grenzwerten.
Zur Ausgangslage:
Der deutsche Grenzwert liegt bei 10.000.000 Mikrowatt/m2 (UMTS).
Die Studie ergab:
Gesundheitliche Veränderungen sind bereits ab 500 Mikrowatt/m2 erkennbar, also bei 0,005 % des deutschen Grenzwertes. Am Ende der Kurzzusammenfassung der Studie heißt es:
"Fazit: Der "alte" "Salzburger Vorsorgewert" von 1000 Mikrowatt/m2 (= 1 mW/m2) aus dem Jahr 1998 erscheint absolut gerechtfertigt; er liegt eher zu hoch als zu niedrig, denn Veränderungen sind schon bei etwa 500 Mikrowatt/m2 erkennbar. Auch die Absenkung im Jahr 2002 (auf 10 Mikrowatt/m2 im Freien, 1 Mikrowatt/m2 in Innenräumen, d.Verf.) erscheint damit auch auf Basis der vorliegenden Ergebnisse nachvollziehbar. Mehrere Publikationen in internationalen peer-reviewed Medizin-Journalen sind in Vorbereitung."
Entweder sind die österreichischen Forscher „Angstmacher“ oder die deutschen Maximal-Grenzwertverteidiger „Barbaren“. Wer liegt hier absurd daneben? Wir fordern die deutschen Gesundheitsbehörden auf, umgehend zu dieser Studie Stellung zu nehmen. Unsere Bürgerinitiative wird in den nächsten Wochen dazu eine Anfrage an die Stadt Stuttgart und das Gesundheitsamt richten.
Landesparlament Salzburg
Beschlüsse der Ausschüsse des Salzburger Landtages
Salzburger Landeskorrespondenz, 07.11.2007 ...
„Die Landesregierung wird aufgefordert:
1. mit Bundesregierung unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, den Salzburger Vorsorgewert (1000 µWatt / m2, d. Verf.) als Grenzwert für elektromagnetische Strahlung verbindlich einzuführen, um gesundheitliche Risken zu minimieren,
2. eine Informationskampagne für Eltern, Kinder und Jugendliche zu starten, die auf die Gefahren der Mobilfunknutzung für Kinder und Jugendliche hinweist,
3. in den Bereichen, in denen das Land Salzburg zuständig ist, einen differenzierten und zurückhaltenden Einsatz von W-LAN zu praktizieren" ...
Vollständiger Beschluss des Landesparlaments im Wortlaut.pdf >>
Brüssler Parlament: Drastische Senkung des Grenzwertes beschlossen
Ein bedeutender politischer Schritt:
Das Brüssler
Parlament beschließt am 16.2.2007.pdf>> die drastische
Senkung der Grenzwerte auf 3V/m = 24.000 Mikrowatt/m2 und juristische
Möglichkeiten, dies gegen die Mobilfunkbetreiber durchzusetzen.
Der UMTS – Grenzwert in Deutschland liegt bei 10.000.000 Mikrowatt/m2, um den Masten Bismarckstraße 57 wurden Werte zwischen 50.000 und 585.000 Mikrowatt/m2 gemessen. Die Vorsorgegrenzwerte in anderen Ländern: Schweiz 100.000, Südtirol 2.650, Salzburg 1000 Mikrowatt/m2. Der deutsche Grenzwert ist vorsätzliche Körperverletzung. Deshalb fordern wir: Grenzwerte und Strahlenbelastung sofort senken.
Zur Geschichte des Grenzwertes
Es ist noch viel zu wenig bekannt, dass die Grenzwertfestlegung letztlich auf Überlegungen im Jahr 1952 im Militärbereich zurückgeht und seither der Forschungsfortschritt ignoriert wurde.
Hier ein Auszug aus den Buch des US-Journalisten Brodeur "Mikrowellen, die verheimlichte Gefahr".pdf (1 mb) >>
Die wahre Geschichte utopischer Grenzwerte
Brodeur stellt in seinem oben genannten Buch die Geschichte des Grenzwert-„Missverständnisses“ dar.
Auch in dem neuen Buch Cross/Neumann „Die heimlichen Krankmacher“ >> findet sich eine hervorragende Darstellung.
Wem dies nicht ausreicht, hier ein Artikel aus Science Vol. 208, 1980:
Steneck et al.: The Origins of U.S. Safety Standards
for Microwave Radiation >>
Was erfassen und wen schützen die Grenzwerte?
"Eine Reduzierung auf ein zehntausendstel der heutigen
Grenzwerte, wie sie auch von Wissenschaftlern empfohlen wird, ist notwendig."
Prof.
Josef Lutz, Interview:
Freie Presse Chemnitz, 30.11.2006.pdf (230 kb) >>
Prof.
Josef Lutz, Interview, Technische Universität Chemnitz
(link) >>
„Die in Deutschland seit 1997 unveränderte 26.BundesImmisionsSchutzVerordnung
legt die Grenzwerte fest. Diese Grenzwerte orientieren sich hauptsächlich
an der Wärmewirkung hochfrequenter Strahlung und lassen die denkbaren
biologischen Wirkungen der Strahlungsdichten auch unterhalb der „thermischen
Schwelle“ unberücksichtigt. Ein Blick auf einige europäische
Nachbarländer zeigt, dass dort unter Vorsorgegesichtspunkten weitaus
niedrigere Werte um 0,1 W/m² (6V/m) festgelegt wurden." Evang.
Pressedienst-Dokumentation 35/01,S.10.pdf (303 kb) >>
"Der Aspekt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes ist in den derzeit gültigen
Grenzwerten nicht berücksichtigt". (ebda.S.20)
„Die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender
Strahlung (ICNIRP) bezog sich bei der Erarbeitung ihrer Grenzwertempfehlungen
nur auf die bekannten thermischen Effekte...Der Zusammenhang zwischen den gepulsten
Sekundärfrequenzen der Mobilfunkstrahlung und bestimmten elektrochemischen
Prozessen im menschlichen Körper könnte...Anlass zu Beunruhigung
geben.“Bundestagsdrucksache 15/1403,
S.7, 20,39,43.pdf (957 kb) >>
„Auch im
Hochfrequenzbereich ist zu beachten, dass Grenzwerte nur auf numerischen Simulationen …beruhen,
die die Gewebeeigenschaften nur grob abbilden, bzw. dass die Ergebnisse von
Messungen an so genannten `Phantomen´, das heißt Nachbildungen
des menschlichen Körpers durch synthetische Materialien, zugrunde gelegt
wurden.“ (2-10). „Aber auch in den geregelten Frequenzbereichen
tragen die Grenzwerte den wissenschaftlichen Hinweisen auf gesundheitsschädigende
Wirkungen …unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte nicht Rechnung.“ (3-1)
ECOLOG-Institut: EMF-Handbuch 2006 (Auszug).pdf
(881 kb) >>
1991: Die Strahlenschutzkommission weist bereits in der Empfehlung
"Schutz vor elektromagnetischer Strahlung".pdf (46 pdf) >> (12.12.1991, Bundesanzeiger Nr43, 3.3.1992) auf das Wissen über die athermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung hin, der Gefahr von Veränderungen in der DNS: „So können unter Sonderbedingungen, wie über amplitudenmodulierte HF-Felder, auch direkte Wirkungen auf Makromoleküle, Zellmembranen oder Zellorganellen induziert werden.“ (S.5)
„Über spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen, wird in der Literatur seit ungefähr 15 Jahren berichtet...Es handelt sich meistens um Veränderungen der Permeabilität (Durchlässigkeit, d.Verf.) von Zellmembranen“ (S.6)
Dies wurde bei der Grenzwertfestlegung ignoriert.
Der
faule Zauber mit den Grenzwerten.pdf (50 kb) >>
Gundsätzliches zu Grenzwerten von dem Soziologen Prof.
Ulrich Beck
Buchauszug aus Beck: Risikogesellschaft ... .pdf >>
Grenzwerte - Empfehlungen - Vergleiche - Effekte.pdf (65 kb) >>
Wieso
unsere Grenzwerte den Bürger nicht schützen.pdf (278 kb) >>
Kommentierte, übersichtliche Grenzwerttabelle von diagnose-funk.ch
>>
DDR-Grenzwerte waren um ein vielfaches niedriger als in der BRD.
Der
DDR Standard war in der TGL 37816 mit dem Titel
"Schutz vor elektromagnetischen
Feldern von 60 KHZ bis 300 GHZ" festgelegt.
Der DDR-Grenzwert
betrug:
1,9 V/m für besonders zu schützende Gebiete,
1,9
V/m = 0,001
mW/cm² = 1 µW/cm²
2,7 V/m für sonstige Gebiete,
2,7 V/m = 0,002 mW/cm² = 2 µW/cm²
Der aktuelle BRD-Grenzwert für UMTS beträgt 61
V/m für Frequenzen über 2000 MHz
gemäß der 26. BImSchV.
Dies entspricht ca. 1 mW/cm²,
In der TLG 37816 heisst es u.a.:
"Besteht die Möglichkeit, daß die zu messende Leistungsdichte
mehr als 1 mW/cm² beträgt, müssen die messenden
Personen Schutzkleidung aus mikrowellen-undurchlässigem Material anlegen.
Insbesondere sind die Augen bzw.das Gesicht zu schützen." DDR
Standard, TGL 37816, S.5. pdf (347 kb) >>
Das bedeutet:
Bei Erreichen des heute in Deutschland gültigen Grenzwertes mussten
Menschen in der DDR bereits Schutzkleidung anlegen.
Zwei interessante
Dokumente: die DDR
Verfügung.pdf (117 kb) >> und der DDR Standard,
dazu ein Interpretationsblatt
unserer Bürgerinitiative.pdf (17 kb) >>
Diverses
EMF
Umrechnungstabelle.pdf (40 kb) >>
Alle Einheiten fest im Griff: Umrechnungstabelle für hochfrequente
Felder
vom Umweltinstitut München e.V. umweltinstitut.org
>>
Kritik
des NOVA-Instituts an den Grenzwerten der ICNIRP.pdf (97 kb)
>>
Internationale Strahlenschutzkommission ignoriert Vorsorgeaspekte
beim
Elektrosmog...
NOVA-Institut.de >>
Grenzwerte
aus ärztlicher Sicht.pdf (60 kb) >>
Autor: Dr. med. Horst Eger
It’s
Official: Mike Repacholi Is an Industry Consultant.pdf (41
kb) >>
And He’s Already in Hot Water...
M. Repacholi, der federführend in der ICNIRP (Vorsitzender bis 1992) die
Grenzwerte festlegte, und dann das WHO-EMF-Projekt leitete, outet sich als Industrielobbyist!